Die Entstehung des VFG
Ursache der Entstehung des VFG war eine Notlage.
Bei der Grippe-Epidemie 1918 glaubten die Behörden, ihr durch Versammlungs- und Gottesdienstverbote Einhalt gebieten zu können. Das traf in einseitiger Weise die freikirchlichen Kreise, denn ein Versammlungsverbot traf diese im Kern. Es wurde auch als ungerecht empfunden angesichts der Tatsache, dass die Landeskirchen davon nicht betroffen waren und Restaurants und Gasthäuser geöffnet bleiben durften.
Nun musste politisch gehandelt werden. Einige Freikirchen wie die Freie Gemeinde Uster und die Minoritätsgemeinde Aarau erreichten, dass das Zentralkomitees der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA) eine Eingabe an den Bundesrat machte und diesen um Aufhebung der Verbote ersuchte. Die Eingabe wurde aber abschlägig beantwortet. Die SEA hatte ein juristisches Problem, da sie als Bund von Einzelpersonen keine Körperschaften vertreten konnte.
Diese Tatsache und andere Erwägungen veranlassten die SEA, die Gründung eines Verbandes anzuregen, in welchem sich Freikirchen, Gemeinschaften und evangelische Werke zu einer rechtlichen Körperschaft zusammenschlossen, die im Namen ihrer Mitglieder reden und handeln konnte. So wurde durch die Initiative des Zürcher Allianz-Komitees am 18. November 1919 in der Kapelle der Minoritätsgemeinde in Aarau die Gründung des «Verbandes unabhängiger evangelischer Korporationen (Kirchen, Gemeinschaften, Gesellschaften und Vereine) der Schweiz» als Verein nach Art. 60 ZGB vollzogen.
Heute nennt sich der Verband «VFG – Freikirchen Schweiz». ihm gehören 15 freikirchliche Körperschaften mit über 700 lokalen Gemeinden sowie eine wachsende Zahl von institutionellen Gastmitgliedern, insbesondere diakonische und missionarische Organisationen an, vorwiegend aus der deutschen Schweiz.
Download