VFG Gästestatus
Der Gästestatus wird durch die Statuten (Art. 5.5) ermöglicht, aber nicht näher definiert. Er soll so angewendet werden, dass eine Verbindung zwischen VFG-Gemeinden und Werken entsteht, die Synergien für Evangelisation und Gemeindebau ermöglicht.
1. Definition
Durch den Gästestatus ermöglicht der VFG freien Werken eine Verbindung zu den VFG-Leitern. Damit konkretisiert der VFG den unter Art. 2.2.4 umschriebenen Zweck. Begegnungen mit Werken im Gästestatus haben konsultativen Charakter und Beschlüsse werden ausschliesslich durch die Mitglieder der Leiterkonferenz gefasst. Diese befindet auch über die Aufnahme in den Gästestatus und über einen allfälligen Ausschluss. Werke mit Gästestatus sind berechtigt, sich als assoziiertes Mitglied des VFG zu bezeichnen und das entsprechende Logo zu verwenden.
2. Ziele
Der Gästestatus ermöglicht: - Kontakte zwischen Verbands- und Werksleitern, um Synergien nutzbar zu machen - Austausch über aktuelle Entwicklungen, Themen, Initiativen… - Konflikte zu vermeiden oder zu klären - Persönliche Begegnungen, um mehr Nähe zu einander zu finden Ziel ist eine regelmässige und verbindliche Teilnahme der Leiter und eine hohe Qualität der Treffen. Der Gästestatus ist ausdrücklich keine Plattform für Werbung und PR der Werke.
3. Teilnahmebedingungen
Die Aufnahmebedingungen werden in Anlehnung an Art. 5.1.1 definiert. An Stelle der Anzahl Mitglieder gelten auch 2000 Freunde oder Unterstützer eines Werks. Weiter können Werke aufgenommen werden, die im Auftrag und Interesse des VFG bestimmte Aufgaben wahrnehmen. Werke mit Gästestatus müssen den Grundlagen der Zusammenarbeit (Art. 2.1) zustimmen. Es wird erwartet, dass diese regelmässig mit dem Hauptleiter (Präsident, Direktor etc.) an den jeweiligen Leiterkonferenzen vertreten sind. Wiederholte, unbegründete Abwesenheit stellt den Gästestatus eines Werkes in Frage. Der Jahresbeitrag für den Gästestatus wird durch die Leiterkonferenz festgelegt und beträgt zur Zeit CHF 500.-. Interessierte Werke stellen den Antrag für einen Gästestatus an den VFG-Vorstand. Dieser prüft das Begehren und bereitet die Entscheidung für die Leiterkonferenz vor.
4. Durchführung und Inhalte der Treffen
Ein Nachmittag der jährlichen Leiterkonferenzen ist für die Begegnung mit den Leitern der Werke mit Gästestatus bestimmt.
Mögliche Inhalte sind der Austausch über Visionen für unser Land und gemeinsame Wege zu deren Verwirklichung, Diskussionen zu christlichen und politischen Trends und Themen, ansprechen eventueller oder bestehender Spannungsfelder oder Konflikte, pflegen persönlicher Begegnungen.
Organisationen im Gästestatus finden Sie unter Gästestatus.
